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 Fachbetrieb §19I WHG

Seit einiger Zeit sind wir auch als Fachbetrieb nach § 19 I des Wasser- haushaltsgesetzes in einer technischen Überwachungsgemein- schaft vertreten.

Wir führen den „Tank- und Technik-Check“ für Ihren Öltank durch, dabei werden der Öltank und sämtliche Zubehör- Komponenten kontrol- liert und überprüft. Anschließend wird ein individueller Vorschlag zur evt. notwendigen Modernisierung bzw. Überholung der Tank- anlage ausgearbeitet.
Beachten Sie bitte, dass der Betreiber, also Sie selbst, für die ordnungs- gemäße und sichere Lagerung des Heizöls verantwortlich ist !

Wußten Sie schon, dass ab dem Jahr 2007 Heizöl-Tankanlagen mit einem Fassungsver- mögen über 1000 Liter nur noch von Fachbetrieben nach § 19 I WHG aufgestellt werden dürfen ?

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