Attraktivere Fördermöglichkeiten ab April 2015

Höhere Fördermittel für Wärmepumpen, Solarthermie- und Biomasseanlagen - Antragsstellung ab 01. April 2015 möglich!

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern durch das MAP (Marktanreizprogramm) bereits seit einigen Jahren Investitionen in Heizanlagen, die erneuerbare Energien nutzen. Zum April 2015 wurden die Konditionen angepaßt. Hauptsächlich gelten diese Fördermittel für die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand, aber auch Anlagen in Neubauten können gefördert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Aber was hat sich alles genau verändert? Welche Förderungen sind in Aussicht? Hierüber informieren wir Sie gern ausführlich.

 

Pellets und Biomasse:

Für moderne Kessel mit Pelletnutzung wird die Förderung von bisher 2.400 € auf 3.000 € erhöhrt. Pelletkessel mit einem sog. Pufferspeicher erhalten zukünftig sogar 3.500 € Förderung bei Neuanschaffung dieses Anlagentyps. Ob Sie nun mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder mit einem effizienten Scheitholzvergaserkessel heizen möchten, es kann gefördert werden. Der Zuschuß variiert je nach Technologie - ist aber immer attraktiv.

 

Solarthermische Anlagen:

Solare Brauchwasseranlagen werden wieder gefördert! Während Photovoltaik-Anlagen die Energie der Sonne in Strom umwandeln, können Solarthermie-Anlagen Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärmeenergie umwandeln. Damit kann z.B. das Wasser erhitzt oder auch eine Heizung betrieben werden. Eine solche Anlage wird mit mind. 2.000 € durch das MAP gefördert. Neu ist auch, daß nicht nur die Größe der Solaranlage berücksichtigt wird, sondern auch die tatsächliche Wärmeausbeute durch eine innovative, ertragsabhängige Förderung bezuschußt wird.

 

Wämepumpen:

Wärmepumpen nutzen Energie aus der Umwelt und können als Energiequelle, z.B. für die Erwärmung von Wasser oder zum Heizen verwendet werden. Bestimmte Wärmepumpen eignen sich im Sommer auch zum Kühlen durch Umkehrung des Wärmeprozesses. Die Fördermittel wurden hierbei durch die Änderungen des MAP angehoben. Für Erdwärmepumpen mit Erdsonden wird eine qualitätsgesicherte Bohrung und eine Bohrschadensversicherung verlangt, dafür erhalten Sie im Zuge der Novellierung eine leistungsgestaffelte Förderung von mind. 4.500 €. Bei Erdwärmepumpen ohne Erdsonde und bei Wasserwärmepumpen fallen die Förderbeträge mit 4.000 € ebenfalls hoch aus. Im Bereich der Luftwärmepumpe gibt es keine Erhöhung - sie werden mit den gleichen Sätzen wie bisher gefördert.